Aufgabe des pädagogisch-präventiven Jugendschutzes
Kinder und Jugendliche sind in ihrem Entwicklungsprozess Gefahren ausgesetzt, die für sie selbst und auch für Eltern nicht immer klar erkennbar sind. Anliegen des Jugendschutzes ist es, Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern, Lehrer und andere Multiplikatoren über diese Gefahren aufzuklären sowie Anregungen und Hinweise zu geben, wie solche Gefahren abgewehrt werden können.
Der pädagogisch-präventive Kinder- und Jugendschutz unterbreitet und vermittelt hauptsächlich Angebote für Kinder, Jugendliche, Eltern und andere Erziehungsberechtigte. Diese umfassen neben Einzelberatungen und Bildungsangeboten außerhalb der Schule, auch die Organisation und Durchführung von mehrtägigen Projekten und die Zusammenarbeit mit freien Trägern und öffentlichen Einrichtungen.
Die Angebote des pädagogisch-präventiven Jugendschutzes
Die Angebote des pädagogisch-präventiven Jugendschutzes sollen junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritik- und Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen.
Eltern und andere Erziehungsberechtigte können sich informieren und so Kinder und Jugendliche besser vor gefährdenden Einflüssen schützen.
Die Bestimmungen zum Jugendschutz sind keine Strafinstrumente gegen junge Menschen, sondern wenden sich zunächst an den Erwachsenen, um ihn anzuhalten, nachteilige Einflüsse auf die Entwicklung der Kinder und Jugendlichen zu erkennen und zu verhindern.
Anlaufstelle Kinder- und Jugendbüro
Das Kinder- und Jugendbüro ist Anlaufstelle für Fragen im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und berät auf Anfrage Kinder, Jugendliche, Eltern, freie Träger und Multiplikatoren in Sachen Jugendschutz.
Darüber hinaus bieten wir allgemeine Serviceleistungen im Bereich des erzieherischen Jugendschutzes an.
Unter anderem geben wir qualifizierte und aktuelle Informationsmaterialien und Broschüren zu unterschiedlichen Jugendschutzbereichen im Kinder- und Jugendbüro aus.
Ebenso verleihen wir auch an Multiplikatoren Jugendschutzmaterialien (u.a. Rauschbrillen + Parcoursmaterialien).
Themen des Jugendschutzes
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Arbeitsschwerpunkte im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes
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Gesetzlicher Jugendschutz
Es wird zwischen dem pädagogisch-präventiven (vorbeugenden) und dem gesetzlichen Kinder- und Jugendschutz unterschieden.
Zu den Maßnahmen des gesetzlichen Kinder- und Jugendschutzes zählen zum Beispiel Jugendschutzkontrollen in Gaststätten, Videotheken und Spielhallen.
Weitere Maßnahmen sind:
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Kontakt: Gesetzlicher Kinder- und Jugendschutz Martin Voskort
Kontakt: päd. Kinder- und Jugendschutz Kinder- und Jugendbüro ,Kai Fiebig
Weitere Links:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Das Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Jugendschutz aktiv