Kinder- und Jugendförderplan
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Kinder und Jugendförderplan 2021 2026Kinder und Jugendliche in Waltrop können auch in Zukunft ein breit gefächertes Angebot nutzen. Dafür sorgt der 2013 verabschiedete und bis 2020 gültige Kinder- und Jugendförderplan. Er sichert die Waltroper Angebote bis zum Ende der Dekade. Die städtischen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie die freien Träger verfügen so über die größtmögliche Planungssicherheit.

Der Kinder- und Jugendförderplan für die Stadt Waltrop baut auf bereits vorhandene Strukturen und Einrichtungen auf. Sowohl der aktuelle Bestand an Angeboten und Ressourcen als auch die ermittelten Handlungsbedarfe für die Stadt Waltrop werden gleichermaßen dargestellt.

Der Waltroper Kinder- und Jugendförderplan stellt somit auch ein Förderinstrument der Jugendhilfe dar. Darüber hinaus versteht er sich aber auch als Planungs- und Steuerungsinstrument für die örtliche Kinder- und Jugendarbeit und stellt Ergebnisse des Beteiligungs- und Abstimmungsprozesses zwischen freien Trägern, Verwaltung und Politik dar.

Grundlegendes Ziel ist die Umsetzung der Planungs- und Gewährleistungsverpflichtung, die die Stadt Waltrop als öffentlicher Träger in enger Abstimmung mit den freien Trägern wahrzunehmen hat.

Konkret gefördert werden Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendkulturarbeit. Finanziert werden die Angebote von Stadt und Land. Das Geld fließt in den Betrieb städtischer Einrichtungen, städtische Angebote und Angebote der freien Träger.

Kinder- und Jugendförderplan (2021 bis 2026)

Kontakt: Kinder- und Jugendbüro ,Kai Fiebig

 

Joomla templates by a4joomla