Info Führungszeugnisse
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

Auf Grundlage des Bundeskinderschutzgesetzes ist das Jugendamt verpflichtet, mit allen Trägern der freien Jugendhilfe Vereinbarungen über die Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse von ehren- und nebenamtlichen Personen zu treffen, die für diese tätig sind (§ 72 a Abs. 4 SGB VIII).

Aktueller Flyer

Alle Informationen dazu finden Sie in unserem aktuellen Flyer.

Joomla templates by a4joomla